Seelische Kindeswohlgefährdung im Kinderschutz und im familienpsychologischen Sachverständigengutachten
In unserem beruflichen Alltag tritt die Frage nach einer seelischen Kindeswohlgefährdung direkt oder sekundär regelmäßig auf: Bei Umgangsausschlüssen muss eine – in der Regel seelische – Kindeswohlgefährdung vorliegen. Bei hochstrittigen Eltern kann durch schwer bewusst oder unbewusst manipulierende Eltern ebenfalls eine seelische Kindeswohlgefährdung entstehen. Bei schwer psychisch kranken oder suchtkranken Eltern spielt die seelische Kindeswohlgefährdung eine oft zentrale Rolle.
Die Fortbildung gibt den aktuellen Forschungsstand wieder und stellt Untersuchungsmethoden vor, die zur Untersuchung einer seelischen Kindeswohlgefährdung geeignet sind. Das Einbringen eigener Praxisaspekte und Fallbeispiele ist erwünscht.
Termine: (nur zusammen buchbar)
25.04.2026 (13-19 Uhr): Theorie
26.04.2026 (13-19 Uhr): Fallseminar
Referentin: Dipl.-Psych. Dr. Anita Plattner