Einstieg in die Rechtspsychologie
Mit welchen Themen beschäftigt sich die Rechtspsychologie?
Nach der Weiterbildungsordnung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) lassen sich rechtspsychologische Fragestellungen in mehrere zentrale Anwendungsbereiche einteilen.
1. Fragestellungen im strafrechtlichen Hauptverfahren
Dieser Bereich umfasst Fragen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Beschuldigten, zur Entwicklungsreife jugendlicher und heranwachsender Straftäter sowie Prognosen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus. Grundlage sind insbesondere §§ 20 und 21 StGB, die die Aufhebung oder Verminderung der Schuldfähigkeit bei erheblichen psychischen Störungen regeln. In solchen Fällen ziehen Gerichte in der Regel psychiatrische oder psychologische Sachverständige hinzu.
2. Strafvollstreckungsverfahren sowie psychologische Arbeit im Straf- und Maßregelvollzug
In diesem Bereich geht es vor allem um die Einschätzung der Gefährlichkeit von Straftätern und um Prognosen bezüglich zukünftiger Risiken. Psychologische Sachverständige werden herangezogen, um Einschätzungen zur Rückfallgefahr zu geben. Darüber hinaus umfasst die psychologische Tätigkeit im Vollzug auch Fragen zur Eignung für Vollzugslockerungen sowie zur Planung von Rehabilitations- und Behandlungsmaßnahmen.
3. Aussagepsychologische Fragestellungen
Sachverständige für Aussagepsychologie werden vom Gericht bestellt, wenn die richterliche Sachkunde nicht ausreicht, um die Erlebnisfundierung einer Zeugenaussage zu beurteilen. Aufgabe der Gutachter ist es, hypothesengeleitet zu prüfen, ob eine Aussage auch auf andere Weise entstanden sein könnte, etwa durch Suggestion, falsche Erinnerungen oder bewusstes Lügen.
4. Familienrechtliche Fragestellungen
Familiengerichte beauftragen psychologische Sachverständige insbesondere bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, wenn eine fachpsychologische Einschätzung zur Wahrung des Kindeswohls erforderlich ist. Dazu gehören auch Fragen zur möglichen Kindeswohlgefährdung und zur Notwendigkeit einer Herausnahme des Kindes aus dem Elternhaus. Ebenso kann das Gericht prüfen lassen, ob eine Rückführung eines Kindes in die Herkunftsfamilie möglich ist. Seltener werden Gutachten zu Fragen der Adoption oder zur Namensänderung von Kindern eingeholt.
5. Weitere rechtliche Fragestellungen
Neben diesen Hauptbereichen gibt es weitere rechtspsychologische Fragestellungen, die keinem der genannten Felder eindeutig zugeordnet werden können. Dazu gehören beispielsweise sozialrechtliche Fragen zur Erwerbsfähigkeit, waffenrechtliche Eignungsbegutachtungen oder Begutachtungen im Rahmen von Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Insgesamt befasst sich die Rechtspsychologie mit psychologischen Fragestellungen in verschiedenen Rechtsgebieten, die im Rahmen gerichtlicher Verfahren oder verwaltungsrechtlicher Entscheidungen auftreten (Wegener, 1981).
Wie wird man rechtspsychologischer Sachverständiger?
Wenn ein Gericht zur Beantwortung einer Fragestellung nicht über die notwendige Sachkunde verfügt, kann es einen Sachverständigen bestellen. Die Auswahl des Sachverständigen liegt beim Gericht. Entscheidend ist jedoch, dass der beauftragte Experte selbst prüft, ob die Fragestellung in sein Fachgebiet fällt und ob er über die erforderliche Kompetenz zur Beantwortung verfügt.
Der Nachweis dieser Kompetenzen kann grundsätzlich bereits durch ein Studium der Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie erfolgen. Falls ein solcher Studienschwerpunkt nicht absolviert wurde, besteht die Möglichkeit, eine Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) zu absolvieren.
Voraussetzung hierfür ist ein Masterabschluss in Psychologie. Die Weiterbildung umfasst theoretische Seminare sowie praktische Erfahrung, die durch berufliche Tätigkeit und durch Einzel- und Gruppensupervision nachgewiesen wird. Insbesondere für Berufsanfänger ist die Supervision der ersten Gutachten von zentraler Bedeutung – unabhängig von der formalen Qualifikation. Ein Vorteil dieser Weiterbildung besteht darin, dass sie berufsbegleitend absolviert werden kann.
Da spezialisierte Studiengänge in Rechtspsychologie noch relativ jung und nicht flächendeckend verfügbar sind, haben viele erfahrene Sachverständige ihre Qualifikation vor allem durch langjährige praktische Tätigkeit erworben. Für Berufseinsteiger ist es dennoch sehr empfehlenswert, vorhandene Weiterbildungsangebote zu nutzen, um die eigene Expertise gegenüber Auftraggebern transparent nachweisen zu können.
Zusammenfassend gilt:
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Für die Tätigkeit als rechtspsychologischer Sachverständiger ist ein Masterabschluss in Psychologie erforderlich, idealerweise mit Schwerpunkt Rechtspsychologie.
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Entsprechende Masterprogramme werden unter anderem angeboten an:
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Medical School Hamburg (MSH)
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Medical School Berlin (MSB)
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FernUniversität in Hagen
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Berliner Hochschule für Psychologie
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Universität Bonn
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Universität Konstanz
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Maastricht University
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Eine Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) wird dringend empfohlen, kann jedoch berufsbegleitend erfolgen.
Wie beginne ich meine Karriere?
Rechtspsychologen arbeiten nur selten in einem klassischen Angestelltenverhältnis. Viele sind selbstständig tätig und schließen sich Praxisgemeinschaften oder Gutachtergruppen an. Über diese erhalten sie Aufträge sowie Zugang zu Büroräumen und fachlicher Infrastruktur.
Für Berufseinsteiger ist es daher besonders wichtig, zunächst Anschluss an eine solche Praxisgemeinschaft zu finden oder unter der Supervision eines erfahrenen Sachverständigen zu arbeiten. Dafür gibt es zwei zentrale Gründe:
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Ohne Reputation bei Gerichten ist es schwierig, eigenständig Gutachtenaufträge zu erhalten.
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Die ersten Gutachten sollten unbedingt unter fachlicher Supervision erstellt werden.
Plattformen wie Rechtspsychologie.online können dabei helfen, geeignete Praxen oder erfahrene Kollegen zu finden. Dort lassen sich beispielsweise gezielt Kolleginnen und Kollegen suchen, die Praktika anbieten oder Nachwuchs in der Gutachtenerstellung begleiten.
Mit zunehmender beruflicher Erfahrung besteht selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, eine eigene Praxis zu gründen.
Die ersten Schritte in die Rechtspsychologie
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Abschluss eines M.Sc. in Psychologie (möglichst mit Schwerpunkt Rechtspsychologie)
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Anmeldung zur Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)
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Suche nach einer Praxisgemeinschaft oder einem Supervisor, unter dessen Anleitung erste Gutachten erstellt werden können
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Berufliche Praxis in der Rechtspsychologie und paralleler Besuch von Fortbildungsseminaren
Quellen
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Wegener, H. (1981). Rechtspsychologie.
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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) / Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs): Weiterbildung Fachpsychologe für Rechtspsychologie.