Fenn Felstehausen
Diplom-Psychologin
Familienrechtspsychologie

Einzelheiten

Kapazitäten für neue Aufträge: < 6 Monate

Abschluss Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialarbeiterin in 1994

Abschluss Diplom-Psychologin in 2003 – Schwerpunkte Klinische und Pädagogische Psychologie

Abschluss Systemische Familientherapeutin in 2003

Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DPGs in 2020

  Berufliche Erfahrungen
  • im klinischen Kontext (Psychiatrische Klinik für Erwachsene, Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxis)
  • in der Kinder- und Jugendhilfe (Tätigkeit als Psychologin im Jugendamt und der Kindertagesbetreuung)
  • als Dozentin (Hamburger Fernhochschule: Gesundheits- und Sozialmanagement)
  • Fortbildnerin in der Kinder- und Jugendhilfe
  • in eigener Praxis als Therapeutin (HPG), Coach und Supervisorin
  • seit 2015 als Gutachterin ausschließlich im Familienrecht
Aufgrund der bisherigen Tätigkeiten liegt eine besondere Expertise in Bezug auf Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen, Eltern mit psychischen Erkrankungen sowie Kindesmisshandlung/Vernachlässigung vor.
Stichworte
klinische Psychologie Rechtspsychologie Videogestützte Interaktionsverfahren
Familienrechtspsychologie
Diplom-Psychologin
Fenn Felstehausen
klinische Psychologie Rechtspsychologie Videogestützte Interaktionsverfahren

Abschluss Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialarbeiterin in 1994

Abschluss Diplom-Psychologin in 2003 – Schwerpunkte Klinische und Pädagogische Psychologie

Abschluss Systemische Familientherapeutin in 2003

Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DPGs in 2020

  Berufliche Erfahrungen
  • im klinischen Kontext (Psychiatrische Klinik für Erwachsene, Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxis)
  • in der Kinder- und Jugendhilfe (Tätigkeit als Psychologin im Jugendamt und der Kindertagesbetreuung)
  • als Dozentin (Hamburger Fernhochschule: Gesundheits- und Sozialmanagement)
  • Fortbildnerin in der Kinder- und Jugendhilfe
  • in eigener Praxis als Therapeutin (HPG), Coach und Supervisorin
  • seit 2015 als Gutachterin ausschließlich im Familienrecht
Aufgrund der bisherigen Tätigkeiten liegt eine besondere Expertise in Bezug auf Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen, Eltern mit psychischen Erkrankungen sowie Kindesmisshandlung/Vernachlässigung vor.
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