Im Rahmen der aussagepsychologischen Gutachtenerstellung werden in Frage stehende körpernahe Ereignisse anhand eines hypothesengeleiteten Prüfverfahrens auf ihre Glaubhaftigkeit hin untersucht. Die Gesamtbeurteilung umschließt hierbei neben der Beurteilung der Aussagetüchtigkeit und der merkmalsorientierten Inhaltsanalyse auch die Durchführung motivanalytischer Erörterungen und die Berücksichtigung der Aussagegenese.
Zum Begutachtungsverlauf gehören nach einer dezidierten Aktenanalyse in der Regel eine allgemeine Anamnese sowie eine sachverhaltsbezogene Exploration. In Abhängigkeit von etwaigen Fallbesonderheiten können auch eine Fremdanamnestik und eine Persönlichkeits- bzw. Leistungsdiagnostik erforderlich sein.
Der gesamte Prüfprozess erfolgt dabei unter fortwährender Beachtung der im BGH-Urteil vom 30.07.1999 festgelegten Mindestanforderungen an die Erstellung von Glaubhaftigkeitsgutachten.