Aussagepsychologie Familienrechtspsychologie
Rechtspsychologische Praxis Bremen

Einzelheiten

Die Rechtspsychologische Praxis Bremen stellt eine Praxisgemeinschaft mehrerer psychologischer Sachverständiger dar, die sowohl familienpsychologische als auch aussagepsychologische Gutachten für Amts-, Land-, Oberlandes- und Sozialgerichte erstellen.

Aussagepsychologische Gutachten


Bei der Erstellung aussagepsychologischer Gutachten werden Zeugenaussagen zu in Frage stehenden Übergriffen (körperliche und/ oder sexuelle Gewaltdelikte), qualitativ untersucht. Dabei wird die Aussage eines Zeugen dahingehend übergeprüft, inwieweit die Schilderungen als ausreichend substantiiert erachtet werden können, um mit ausreichender diagnostischer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen zu können, dass der Zeuge etwas selbst Erlebtes und nicht Erfundenes oder anderweitig Gesehenes oder Gehörtes berichtet. Auch wird dezidiert im Rahmen der Untersuchung der Aussagetüchtigkeit überprüft, inwieweit der Zeuge über ausreichende Kompetenzen verfügt, ein von ihm geschildertes Ereignis ausreichend wahrnehmen, abspeichern und wiedergeben zu können. Das diagnostische Procedere ist dabei ein hypothesengeleitetes Prüfverfahren. Die im BGH Urteil vom 30.07.1999 festgelegten Mindestanforderungen an die Erstellung von Glaubhaftigkeitsgutachten finden selbstverständlich sowohl hinsichtlich der Gutachtenerstellung im Rahmen strafrechtlicher Verfahren als auch bezüglich der Beauftragungen vor dem Hintergrund des Opferentschädigungsgesetzes Berücksichtigung, ebenso, wie aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse einbezogen werden.

Familienpsychologische Gutachten


Wir erstellen Familienpsychologische Gutachten unter anderem zu den im Folgenden aufgeführten Fragestellungen:

  • Erziehungsfähigkeit und Kooperations- und Veränderungsbereitschaft von Eltern
  • Kindeswohlgefährdung
  • Lebensmittelpunkt von Kindern
  • Gemeinsame Ausübung von Elternverantwortung
  • Rückführung eines Kindes
  • Fragen zur Ausgestaltung oder Einschränkung von Besuchskontakten.

Hierbei werden die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019, 2. Auflage) selbstverständlich berücksichtigt.

Das Vorgehen im Rahmen familienpsychologischer Begutachtungen entspricht dem Prinzip der Multimodalität. Am Einzelfall orientiert stellen hierbei Explorationen der Eltern, Psychodiagnostische Testverfahren, die Exploration der jeweiligen Kinder, freie und (teil-) strukturierte Interaktionsbeobachtungen sowie die Erhebung relevanter fremdanamnestischer Angaben die zielführenden Begutachtungsschritte dar. Auch Hausbesuche werden regelmäßig im Rahmen der Gutachtenerstellung durchgeführt.

Qualitätssicherung


Das Vorgehen aller Sachverständigen der Praxisgemeinschaft folgt den Anforderungen nach Fachkompetenz, Neutralität, Objektivität und Beachtung des Datenschutzes.

Alle Sachverständigen der Rechtspsychologischen Praxis Bremen verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie. Die Teilnahme an Fachtagungen, Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen sowie das eigenständige und konstante Studium aktueller Empirie und Forschungsergebnisse wird als Selbstverständlichkeit angesehen. Unter anderem besuchen wir regelmäßig die Tagungen des Arbeitskreises „Psychologie im Strafverfahren“ und sind Mitglieder im Deutschen Familiengerichtstag e.V. sowie der Sektion Rechtspsychologie des Berufsverbands Deutscher Psychologen (BDP).

Die Rechtspsychologische Praxis Bremen bietet Sachverständigen darüber hinaus einen professionellen und fundierten Austausch im Rahmen kontinuierlicher Fachteamsitzungen, die für die Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs sowie die anschließende Rezertifizierung anerkannt sind. Auch wird Supervision im Einzelformat angeboten.

Seit 2019 besteht eine Beteiligung am „Peer- Review- Verfahren für Gutachten in Kindschaftssachen“. Dieses Pilotprojekt wird vom Kompetenzzentrum für Gutachten durchgeführt und finanziell gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Es handelt sich um eine professionelle Selbstkontrolle der Sachverständigen in Kindschaftssachen mit dem Ziel, das Peer-Review-Verfahren als System anonymer kollegialer Rückmeldung auf das Gutachterwesen zu übertragen, um den Qualitätssicherungsprozess zu unterstützen.

     
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