Familienrechtspsychologie
Rechtspsychologie Ritter

Einzelheiten

Rechtspsychologische Praxis spezialisiert auf die Erstellung familienrechtspsychologischer Gutachten. Im Rahmen der familienpsychologischen Begutachtung beantwortet der Sachverständige mittels fundierter und angemessener Methoden aus dem Fachgebiet der diagnostischen Psychologie und Familienpsychologie die vom Auftraggeber zugrunde gelegte Fragestellung in Bezug auf einen konkreten Sachverhalt. Alle Gutachten entstehen vor dem theoretischen Hintergrund von und unter Berücksichtigung psychologischen Fachwissens. Typische Fragestellungen (einzeln oder kumulativ) betreffen beispielsweise:
  • Erziehungsfähigkeit
  • Kindeswohl
  • Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Maßnahmen der Erziehungshilfe
  • Zusätzliche Sachverhalte
Die Dauer der Begutachtung kann je nach Einzelfall und Fragestellung sehr unterschiedlich ausfallen und richtet sich nach der Anzahl der involvierten Kinder, der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten, der Notwendigkeit zusätzlicher Hausbesuche und zahlreichen weiteren Faktoren. In der Regel ist allerdings von einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Monaten (Eingang des Auftrages bis zur Fertigstellung des Gutachtens) auszugehen. Eine fristgerechte Ausführung des Auftrages setzt maßgeblich eine zuverlässige Kooperation der Beteiligten voraus.

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Psych. M.Sc.