Familienrechtspsychologie
Rechtspsychologische Praxis Hensel & Hartmann

Einzelheiten

Wir sind ein Zusammenschluss von ausgebildeten psychologischen Sachverständigen im Familienrecht (§163 Abs. 2 FamFG). Durch den kollegialen Austausch im Rahmen von Intervisionen und Supervisionen sowie durch unsere regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen gewährleisten wir unseren hohen Qualitätsstandard. Aktuell sind wir im Aufbau unserer Praxis und erweitern bei größerer Auftragslage gern unser Team und unsere Standorte. Wir sind daher sehr an fachlichem Austausch mit anderen Gutachter*innen in Form von Fachteambildungen interessiert.
Stichworte
Gutachten Sachverständigengutachten Sorgerecht
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